oberste Bauaufsichtsbehörde (Land NRW)

Das dicke Ende oder auch nicht



es steht noch an:

  • die Bearbeitung der Dienstaufsichtsbeschwerde (im gleichen Ministerium)
      Antwort steht immer noch aus (Stand: 10. April 2022)
  • die Bearbeitung im Petitionsausschuss
    ist mit Schreiben des Landtagspräsidenten vom 09.03 20.22 erfolgt - siehe unten
    man könnte auch sagen:
             
     "so funktioniert Demokratie & Rechtsstaat in NRW"
             
     "wie wird ein Petitionsausschuss an der Nase herumgeführt"




Inhalt:

  • "Vorwort"
  • Chronologie
  • Schreiben an die Ministerin Scharrenbach
  • Stellungnahme der obersten Bauaufsichtsbehörde (Land NRW)
  • Dienstaufsichtsbeschwerde und Anlage mit Rechtsgrundlage
  • Schreiben an den Ministerpräsidenten (unbeantwortet)
  • Petition
  • Petitionsbeschluss vom 08.03.2022
  • Beschwerde gegen den Petitionsbeschluss

Die oberste Bauaufsichtsbehörde
des Landes NRW untersteht
der CDU Ministerin Ina Scharrenbach


Andere brauchen nur eine Bombendrohung 


die Fachbehörde im besagten Ministerium
mehr als 11 Monate

 

für die Begründung einer rechtswidrigen Entscheidung!


02.06.2020

   

 Sehr geehrter Bürger,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 22.05.2020. Ich habe hierzu die nachgeordneten Bauauf-sichtsbehörden um Bericht und Aktenvorlage gebeten. Sobald mir die erbetenen Unterlagen vorliegen und die Prüfung abgeschlossen ist, komme ich unaufgefordert auf die Angelegen-heit zurück. Ich bitte bis dahin um etwas Geduld.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Elisabeth Cremer
Referat „Bauordnungsrecht, Bauberufsrecht“, Ministerium für Heimat, Kommunales, 
Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen
   

13.08.2020

   Sehr geehrter Herr Bürger, 
die von mir erbetenen Berichte der nachgeordneten Bauaufsichtsbehörden liegen mir noch nicht vollständig vor. Sobald mir diese vorliegen und ich Ihr Anliegen geprüft habe, komme ich auf Ihre Eingabe unaufgefordert zurück. 
Mit freundlichen Grüßen, Im Auftrag, Elisabeth Cremer   

07.10.2020

  Sehr geehrter Herr Bürger, 
in der o.a. Angelegenheit liegen mir die erbetenen Berichte vor. Es sind jedoch noch Fragen offen, so dass ich Ihnen noch keine abschließende Stellungnahme übersenden kann. Sobald die Prüfung abgeschlossen ist, komme ich auf Ihr Anliegen zurück.
Mit freundlichen Grüßen, Im Auftrag, Elisabeth Cremer 


20.10.2020

  Sehr geehrter Herr Bürger, 
wie Ihnen bereits mit E-Mail vom 07.10.2020 mitgeteilt wurde, sind zu Ihrer Eingabe noch Fragen offen, die einer Klärung unter Beteiligung der nachgeordneten Bauaufsichtsbehörden bedürfen. Ich kann Ihnen daher derzeit keinen Zeitpunkt mitteilen, bis wann die Prüfung abgeschlossen sein wird. Wie bereits ausgeführt, werden Sie eine Antwort erhalten, sobald die noch offenen Fragen geklärt sind. 
Bei der Gelegenheit weise ich darauf hin, dass die hier vorliegenden Anfragen entsprechend der vorhandenen Kapazitäten bearbeitet werden. 
Mit freundlichen Grüßen, Im Auftrag, Dagmar Lamberth,
Leiterin der Gruppe 61
Ministerium für Heimat, Kommunales, 

 .

   

08.03.2021

Schreiben an die Ministerin über deren persönliche Webseite


Inhalt siehe weiter unten:


danach kam etwas Bewegung in die Angelegenheit.
Es stellt sich die Frage nach den Vorgaben

  • offensichtlich wurde ein Auftrag zur (schnellen) Erledigung erteilt
  • ob auch eine Zielsetzung definiert wurde, ist mir unklar

der Diensteid der Ministerin blieb scheinbar unberücksichtigt

 

das Ergebnis ist eindeutig rechtswidrig: - (siehe weiter unten)

ein zwingend notwendiges Referenzgebäude

wurde nicht benannt !

   

15.03.2021

  Sehr geehrter Herr Bürger,

hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer Nachricht vom 8. März 2021.
Die notwendige Bearbeitung Ihres Anliegens wird noch etwas Zeit in Anspruch nehmen. Wir bitten Sie daher um etwas Geduld,
Bis dahin verbleiben wir mit freundlichen Grüßen (Cakir, Merve (MHKBG))
Ihr Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen

27.04.2021

nach einer Bearbeitungsdauer von 11 Monaten


Stellungnahme mit Aktenzeichen 613-329.5 - Bür   - siehe unten
durch Dr. Adam Strzoda (Stab der Ministerin Scharrenbach) nicht Dienststelle Gruppe 61)
https://www.xing.com/profile/Adam_Strzoda


Tenor:   wenn geltendes Recht nicht passt, wird es passend gemacht!


Details sind der Dienstaufsichtsbeschwerde (siehe unten) zu entnehmen:

 

   

09.05.2021

   

 Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Herrn Dr. Strozda - siehe unten

   

11.05.2021

Sehr geehrter Herr Bürger,
den Eingang Ihrer Mail von Sonntag, 09. Mai 2021, bestätige ich hiermit. 
Wir werden in der Sache auf Sie zukommen. Wegen der Vielzahl der hier zu bearbeitenden Fälle kann dies allerdings einige Zeit in Anspruch nehmen.

Mit freundlichen Grüßen, Dagmar Lamberth, Gruppenleiterin 
Referat "Grundsatzangelegenheiten des Städtebaurechts, planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben"
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen

   

14.05.2021

 Einschreiben (RR 4882 1065 1DE) an Ministerpräsident Armin Laschet persönlich

bislang (Stand 07.04.2022) unbeantwortet

06.06.2021

Verfassen und Senden (online)  meiner Petition  - siehe weiter unten:


Guten Tag, Herr Alfred Bürger! 
Ihre Petition wurde per E-Mail an den Petitionsausschuss gesendet 
Eventuelle weitere Fragen beantwortet Ihnen gerne die Geschäftsstelle des Petitionsreferates:
 Telefon: 0211-884-2143, -4248 oder -2757 .

 

09.03.2022

 

  Petitionsbeschluss erhalten


 

16.03.2022

        Beschwerde an Landtagspräsidenten


Tenor:   das stinkt


25.04.2022

        neue Petition zum gleichen Thema (siehe Schriftverkehr unten)


es fällt auf:

  • obwohl persönlich angeschrieben, gibt es keine Antwort des Landtagspräsidenten
  • obwohl darum gebeten - es gibt keine Stellungnahme
  • auch eine Kopie der Petitionsvorlage habe ich nicht erhalten


Tenor: 
 es gibt offensichtlich etwas zu verbergen

01.05.2022

        zweites Schreiben an den Präsidenten des Landtags NRW

Thema:
immer noch ausstehender Beschluss zu meiner Dienstaufsichtsbeschwerde vom 9.Mai 2021
mit Hinweis auf das Straf-Gesetzbuch (StGB)

  • § 339 (Rechtsbeugung)
  • § 138 (Vertuschung)
  •   § 257 (Begünstigung)
  •   § 258 (Strafvereitelung)



Schriftverkehr mit dem Land NRW





Anlage zur Dienstaufsichtsbeschwerde



















das Schreiben wurde

bislang


nicht beantwor
tet!


Stand 07.04.2022













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