öffentlicher Grund (zwischen Sandkasten und Straße) mit fragwürdiger Nutzung. Das Gewohnheitsrecht ist mit dem Abriss erloschen
wenn man die Örtlichkeit besichtig, fällt das Gefälle ins Auge
auch deshalb sind die Höhenabgaben für die Abstandsflächenberechnung in Zweifel zu ziehen.