Es ist festzustellen, dass die Eckpunkte der hintere Grundstücksgrenze auf nahezu identischer Höhe (70,94/70,93) liegen.
Ähnliche Eigenschaften zeigen die Höhenangaben (71,70/71,75) an der Hausvorderseite, die parallel zur Straße liegt.
Obwohl das Gelände nicht rechtwinklig ist, kann man deshalb davon ausgehen, dass die Langseiten ein ähnliches Gefälle haben .Das wird durch 71,75-70,93 = 82cm und 71,70-70,94 = 76cm bestätigt.
Merkwürdig werden dann allerdings die Höhenangaben der hinteren Gebäudeecken 71,55 und 71,30 im Bezug zur hinteren Grundstückgrenze. Plausibilität ist nicht vorhanden! Das Gericht hat diesen Sachverhalt zur Kenntnis genommen, aber nach eigenem Bekunden nicht weiter verfolgt.
Das beantragte Einschalten eines Gutachters wurde auch abgelehnt!
Die Kote der kritischen nordöstlichen Gebäudeecke wird mit 71,55 angeben - nur 20cm niedriger als die entsprechende Kote an der Hausvorderseite mit 71,55. Auf der gegenüberliegenden Seite beträgt die Differenz das Doppelte und die Differenz zwischen den beiden hinteren Gebäudeecken beträgt 25 cm (71,55- 71,309)
Ich gehe deshalb davon aus, dass die fragwürdige Kote 71,55 nicht korrekt ermittelt, sondern von hinten errechnet wurde. Indiz dafür ist auch der exakt auf der Grenze liegende Eckpunkt der Abstandsfläche a.